Oktober 2022
Seit dem 1. Oktober 2022 sind Gebäudeeigentümer laut §2 EnSimiMaV zur Optimierung ihrer Heizungssysteme verpflichtet.
Oktober 2022
Seit dem 1. Oktober 2022 sind Gebäudeeigentümer laut §2 EnSimiMaV zur Optimierung ihrer Heizungssysteme verpflichtet.